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Khafra Khafra ist männlich
Der Ägypter




Dabei seit: 20.02.2016
Beiträge: 1124

NAME / Rufname

Khafra

ALTER

25

BERUF/TÄTIGKEIT

Eigentümer eines Badehauses

HERKUNFT

Alexandria in Ägypten

Playliste

Wenn du in Rom bist...


Sklavenknigge Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

VERHALTENSWEGWEISER


Einige wichtige Regeln gilt es für die Sklaven zu beachten, damit sie nicht Gefahr laufen in Unangenehmes hinein zu geraten.

Vorwort: - 'Juristisches' vorweg

Ein Sklave/eine Sklavin im römischen Sinne ist keine Person, sondern juristisch gesehen ein Gegenstand, der erworben, besessen und weiter gegeben werden kann. Er ist weitestgehend rechtlos und der Milde und Freundlichkeit seines Herrn ausgeliefert. Es ist seine Entscheidung, was dieser ihm zu geben bereit ist. Selbst als Zeugen in offiziellen Gerichtsprozessen wird das Wort eines Sklaven nicht unbedingt als Wahrheit angesehen. Geständnisse und rechtsverbindliche Zeugenaussagen können nur unter Folter aufgenommen werden. In einem hausinternen Prozess ist der Sklavenbesitzer sogar berechtigt, seinen Sklaven zum Tode zu verurteilen. Dennoch geschah dies in den Kreisen des römischen Adels in der Regel nicht wahllos, denn man zeigte sich gerne gnädig und als guter Herr über die Familie. Darüber hinaus stand man auch unter gesellschaftlicher Beobachtung und konnte sich Gerede nicht leisten. Vielfach gingen Herren und Herrinnen dem Ärger mit Sklaven aus dem Weg, indem sie sie einfach weiter verkauften oder dem Händler unter Beschwerden zurück brachten.

Dennoch bleibt die Tatsache: Im römischen Recht ist/war der Sklave eine Sache, die, sollte sie von Fremden verletzt werden, unter "Sachbeschädigung" lief. Der Sklave selbst konnte keinen Schadensersatz einklagen, sollten ihm Grobheiten widerfahren sein. Das konnte nur der Herr/die Herrin tun, wenn die Entschädigung die Anstrengung überhaupt wert war.

Stadtsklaven lebten in der Regel deutlich besser als jene auf dem Land und gebildete, hoch spezialisierte Sklaven hatten sogar die Chance ein Leben in Anerkennung und Wohlstand zu erreichen, selbst wenn sie ihren Stand nicht verlassen konnten. Vielen aber gelang es, die Freiheit zu erlangen, wurden selber reich und wurden ihrerseits zu Sklavenbesitzern. In der Zeit des alten Roms war Sklaverei gang und gäbe und zumeist wurde nicht diese Einrichtung an sich beklagt, sondern lediglich die schlechte Behandlung der Unfreien wurde an den Pranger gestellt. Im Grunde genommen konnte jeder zu einem Sklaven werden, der in die falschen Hände geriet.

Dennoch: Selbst als Freigelassener haftete einem Menschen immer noch der Makel des Sklavenstandes an, welchen eine Familie erst in der zweiten Generation allmählich los wurde. Selbst bei öffentlichen Veranstaltungen konnte verfügt werden, dass Sklaven und Freigelassene nicht als Zuschauer erwünscht waren.

Das Leben in der Sklaverei war ein Roulettespiel und es war immer der Herr/die Herrin, die durch seine/ihre Gunst absolut entscheidend für das Wohl und Wehe eines Sklaven/einer Sklavin in ihrem Besitz war. Selbst nach einer Freilassung, denn dann nahmen die ehemaligen Sklaven nicht selten den Namen der Herrenfamilie an, blieben sie auch weiterhin unter deren Patronat.

"Aussagen von Sklaven in öffentlichen Prozessen"

Da ein Sklave im juristischen Sinn keine Person war, konnte sein Wort in öffentlichen Gerichtsprozessen nicht ohne Weiteres gehört werden. Sollte ein Sklave als Zeuge aussagen, so wurde in der Regel diese Aussage unter der Folter aufgenommen. Zumeist kaufte die Stadt den Sklaven im Vorfeld dem Besitzer ab, damit dieser nicht mehr an die Herrengewalt gebunden war.



Hausregeln

1.) Von den Sklaven wird erwartet, dass sie ein schattenhaftes Dasein führen und neben den Tätigkeiten, die sie in der Nähe ihrer Besitzer auszuführen haben nicht weiter auffallen. Sprich: Es wird nicht getuschelt, nicht geredet und auch nicht gelacht. Selbst dann nicht, wenn die Herrschaft über ihre eigene Toga stolpert. Es wird erwartet, dass sich die Unfreien im Hintergrund halten, an der Seite stehen und nicht weiter auffallen.

2.) Die Sklaven haben den Blick stets gesenkt zu halten und niemanden anzustarren.

3.) Lose Reden werden nicht gern gehört. Ebenso wenig wie Widerspruch. Die Sklaven haben bedingungslos das zu tun, was die Herrschaft von ihnen verlangt.

4.) Die privaten Räumlichkeiten sind für unbefugte Sklaven ein absolutes Tabu und werden von diesen unter keinen Umständen betreten.

5.) Die Herrschaft wird nicht angesprochen, es sei denn, es handelt sich um etwas sehr Wichtiges. Dabei ist auf eine respektvolle Begegnung zu achten. Eine leichte Verbeugung und einen Entschuldigung für die Ansprache wird erwartet. Ansonsten gilt, dass ein Sklave nur dann etwas zu sagen hat, wenn er dazu aufgefordert wird.

6.) Die Aufseher und die in der Hierarchie höher gestellten Sklaven sind den anderen gegenüber weisungsbefugt. Ihren Anordnungen ist Folge zu leisten. Den Aufsehern und Höhergestellten ist es auch gestattet, etwaige Strafen auszusprechen und auf deren Ausführung zu achten.

7.) Den höher gestellten Sklaven ist es gestattet, selbst Sklaven zu halten, sofern sie das nötige Geld besitzen, um diese zu erwerben und für deren Lebensunterhalt aufzukommen. Dennoch bleibt die Herrschaft des Hauses auch den 'Sklaven der Sklaven' gegenüber weisungsbefugt.

8.) Im Haus wird auch untereinander Latein oder Griechisch gesprochen. Sklaven fremder Nationalität haben sich daran zu halten. Lange und ausgiebige Gespräche in anderen Sprachen sind nicht erwünscht, denn wer weiß, was die Unfreien miteinander planen.

9.) In der Regel werden Sklaven von gleicher Herkunft nach dem Kauf voneinander getrennt, damit sie sich besser in die Hausgemeinschaft einfügen. Das gilt nicht für Mütter und Kleinkinder.

10.) Affairen unter den Sklaven werden nicht gerne gesehen und es wäre ratsam, derartiges heimlich zu tun. Sklaven, selbst wenn sie die Erlaubnis des 'Pater Familias' haben, ist es nicht gestattet offiziell zu heiraten. Sie sind keine 'Personen' nach dem Gesetz, sondern das absolute Eigentum ihres Herren oder ihrer Herrin. Eheähnliche Zustände werden vom Hausherrn nach eindeutiger Erlaubnis zwar gebilligt, doch liegt es auch in seiner Macht, diese wieder aufzulösen wann immer es ihm beliebt.

11.) Ein jeder Sklave ist verpflichtet, Schaden von seinem Herrn fern zu halten. Wird der Herr oder die Herrin angegriffen, sind die Unfreien verpflichtet, sein Leben zu verteidigen oder ihr möglichstes zu tun, damit dieses irgendwie erhalten bleibt. Als unterlassene Hilfeleistung steht bereits das Nicht-um-Hilfe-Rufen.

12.) Die korrekte Anrede für den Herrn lautet "domine"!


Ein Wort zu Affären und den Ergebnissen derselben:

Freier Mann und Sklavin

Sollte eine Sklavin ein Kind von einem freien Mann erwarten, so wird dieses Kind als Sklave geboren und geht in das Eigentum des Sklavinnen-Besitzers über. Daran gibt es auch für einen Bürger nichts zu rütteln. Außer dass er versuchen könnte, die Sklavin freizukaufen. Mit oder ohne Erfolg.

Herr und Sklavin

Kinder, die aus derartigen Verbindungen hervorgingen, waren von Rechts wegen Sklaven. Es stand dem Vater frei, das Kind anzuerkennen, es lediglich im Haus aufzunehmen oder gar aussetzen zu lassen. Eine Anerkennung allerdings geschah eher selten und in den höheren Familien so gut wie gar nicht, sofern noch Kinder mit einer rechtlich angetrauten Frau vorhanden waren. Das wäre einem Skandal gleichgekommen. Oftmals ging es um das Erbe und noch öfter ging es um das Ansehen. Zwar wurden leibliche 'Sklavenkinder' zumeist sehr bevorzugt behandelt, gut ausgebildet und für verantwortungsvolle Aufgaben eingesetzt, als rechtlich anerkannte Nachkommen fielen sie jedoch aus.


Sklave und Sklavin

Ihr Kind ist Eigentum des Sklavinnenbesitzers. Der Eigentümer des Sklaven kann verklagt werden.


Freie Frau und Sklave

Das Kind wird frei geboren, ist aber offiziell 'vaterlos' und wird es in der Gesellschaft sehr schwer haben, genau wie dessen Mutter, wenn die Wahrheit ans Licht kommen sollte.


Strafen
Strafen für kleinere Vergehen erfolgen zumeist sofort. Sie hängen vom Vergehen selbst ab. Größere Strafen werden angekündigt und im Beisein aller vollzogen. Zumeist findet dies auf dem Richtplatz statt, bei dem sich dann alle zu gegebener Zeit zu versammeln haben.

Höchststrafe
Höchststrafen, die im Haus ausgesprochen werden, sind Verbannung auf eines der Landgüter oder schlimmer, in die Steinbrüche als 'Arbeitssklave in Ketten' und der Tod.

Andere schwere Strafen bestehen darin, eine geraume Weile in Ketten zu verbringen, die niedersten der niederen Arbeiten und Aufsicht eines Antreibers zu verrichten oder den Entzug von Kleidung und Nahrung.


Was passiert eigentlich, wenn ein Sklave seinen Herrn tötet?

Im allerschlimmsten Fall, wenn dies auf heimtückische Weise (z.B. durch einen Giftanschlag) im Haus des Herrn geschieht, greift das "SC Silanianum". Das sieht in einem solchen Fall vor, dass ausnahmslos alle Sklaven, die über vierzehn Jahre alt sind und sich zum Zeitpunkt seines Todes im Besitz dieses Herrn befunden haben, hingerichtet werden.

Also bitte nicht einmal dran denken!^^


Kleidung
Jeder Sklave verfügt über mindestens eine Tunika und Schuhwerk. Beides ist stets rein und sauber zu halten. Sklaven, die im Garten oder auf der Baustelle arbeiten, haben ihre Kleidung ebenfalls regelmäßig zu waschen. Jene, die im Haus ihren Aufgaben nachgehen, haben sich nach der 'Kleiderordnung' des Tages zu richten. In der Regel verfügen sie über mehr Kleidungsstücke als die anderen, welche in mehreren Stoffen, Farben und Ausführungen vorliegt. Der entsprechende Aufseher gibt am Vorabend bekannt, welche Wünsche es für den nächsten Tag gibt.
Eine Ausnahme bilden die Leibsklaven und höher gestellten Sklaven. Letztere dürfen in der Regel selbst entscheiden.


Ernährung der Sklaven
In der Regel wird sehr darauf geachtet, dass es den Sklaven gut geht und ihre Arbeitskraft erhalten bleibt. Sie erhalten jeden Tag ihre Nahrung zugeteilt. Gegessen wird in den eigens dafür vorgesehenen Speiseräumen in der Villa oder im Wirtschaftsgebäude, in welchem sich auch die allgemeinen Sklavenunterkünfte befinden. Gegessen wird, was auf den Tisch kommt. Extrawürste gibt es nicht. Die zumeist warme Hauptmahlzeit gibt es am frühen Abend. Das Morgenmahl besteht meist nur aus Brot und ein wenig Obst. Fleisch und/oder süße Leckereien gibt es nur einmal in der Woche und an öffentlichen Festtagen.

Bildung der Sklaven
Es wird dafür Sorge getragen, dass alle Sklaven die Bildung erhalten, die für ihre Tätigkeiten notwenig ist. Wird ein Sklavenkind geboren, so wird es automatisch bei Erreichung des entsprechenden Alters gemeinsam mit den anderen Kindern von einem Lehrer unterrichtet, damit es schreiben, lesen, rechnen und die griechische Sprache erlernt. Es wird verlangt, dass selbst ein frisch erworbener Sklave die römische Sprache umgehend lernt, sofern er sie nicht zu sprechen versteht.

Gesundheit
Einem jeden Sklaven ist es gestattet, den Arzt aufzusuchen oder einen Heiler. Dieser entscheidet dann, ob der Sklave der Arbeit fern bleiben kann oder nicht. Allein wird diese Entscheidung nicht von den Sklaven getroffen, um Drückebergertum vorzubeugen.

Erster Ansprechpartner bei Problemen
Erster Ansprechpartner bei Problemen ist immer einer der Aufseher oder der nächst höher gestellte Sklave. Sind die Probleme größer, wird sich der Hausverwalter oder dessen Stellvertreter darum kümmern. Nur im äußersten Notfall darf die Familie selbst angeprochen werden.

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01.12.2021 14:41 Khafra ist offline Beiträge von Khafra suchen Nehmen Sie Khafra in Ihre Freundesliste auf
 
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