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Geschrieben von Caius Cilnius Maecenas am 27.12.2014 um 13:07:

Römische Namensgebung

Die römische Namensgebung



Die Namensgebung im alten Rom war eine Besonderheit, denn sie unterscheidet generell zwischen Männer- und Frauennamen, römischen Bürgern, Freigelassenen und Sklaven.

Männernamen

Männliche Namen bestanden in der Regel aus drei Teilen. Dem Praenomen, dem Nomen gentile und dem Cognomen.

Das Praenomen ist der Vorname des Römers. Allerdings gab es bei diesen Vornamen nicht viele Wahlmöglichkeiten, weshalb dieser Namensbestandteil nicht allzu viel Bedeutung hatte.

Als Praenomen gelten:




Der mittlere Name, das Nomen gentile, bezeichnet die Zugehörigkeit zu einer Gens und kann als Familienname angesehen werden. Es ist der wichtigste Namensbestandteil.

Beispiele für Gensnamen



Letzer Teil des Namens ist das Cognomen. Man könnte es auch als individuellen Spitznamen bezeichnen. Sie können zum Beispiel auch ein besonderes körperliches Merkmal bezeichnen, wie 'Naso' oder 'Flaccus' (Schlappohr). Oftmals werden diese Namen auch von dem Vater auf den Sohn vererbt.

Ein Beispiel für einen römischen Namen:

Publius (Praenomen) Cornelius (Famlienname) Cicero (individueller und kreativster Namensbestandteil)


Plebejische Namen

Bei plebejischen Namen oder Namen von 'eingerömerten' Peregrinen gab es oftmals nur das Praenomen und das Cognomen. Wie beispielsweise der vielleicht bekannte Name:

Titus (Praenomen) Pullo (Cognomen)

Natürlich konnten Plebejer und Peregrinen im Laufe der Zeit auch eigene Familien (eine Gens) gründen. Dann wurde der entsprechende Name einfach zwischengeschoben.


Namen von Peregrinen

Die Namen von Peregrinen, sogenannten 'Fremden', die aus den römischen Provinzen stammten, aber meist nicht das römische Bürgerrecht besaßen, behielten zumeist ihre fremdländischen Namen.

Sklaven

Sklaven und Sklavinnen trugen den Namen, die ihr Herr oder ihre Herrin ihnen gegeben hat. Zumeist waren es Namen, die von den Römern leicht auszusprechen waren. Bevorzugt also in der lateinischen Sprache. Jedoch kam es auch vor, dass ein Sklave/eine Sklavin ihren ursprünglichen Namen behalten konnte.


Frauennamen

Frauennamen beinhalteten kein Praenomen. Er war zumeist nur zweiteilig. Ihr Name begann mit dem Familiennamen, gefolgt von einem Cognomen.

Beispiel:

Annaea (weibliche Form des Familiennamens) Elva (Cognomen)

Da die alten Römer an und für sich bei der Namensgebung selten kreativ waren, zumindest, was ihre Töchter anbelangte, konnte dem Namen noch eine genauere Zuschreibung folgen. Angenommen ein Familienvater hat zwei Töchter. Beide trugen den Familiennamen. Um die beiden jedoch zu unterscheiden, wurde ihnen noch eine Zuschreibung als Cognomen angehängt.

Annaea Maior - Die Ältere
Annaea Minor – Die Jüngere

Es gab auch Römer, die ihre Kinder einfach nur durchzählten: Annaea Prima, Annaea Secunda, Annaea Tertia...usw. Das konnte im Übrigen auch Söhnen passieren.


Namensänderung bei einer Adoption

Bei einer Adoption wurde der neue Familienname angenommen. Meistens sogar als Cognomen. Dabei wurde einfach ein -ianus angehängt.

Zum Beispiel wurde aus Lucius Aemlius Naso, der von einem Cornelier adoptiert wurde ein: Lucius Cornelianus Naso.

Natürlich war es alles noch viel komplizierter. Bei Eheschließungen zum Beispiel, bei denen es Manusehen und freie Ehen gab. Auch die Adoption war um einiges heikler, doch wollen wir uns dies alles an dieser Stelle ersparen.

Fakt ist und bleibt:

'Jedes Kind muss einen Namen haben' und 'Nomen est Omen'

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